Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 29.05.1992

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.10.1992 - 9 U 20/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4485
OLG Hamm, 09.10.1992 - 9 U 20/92 (https://dejure.org/1992,4485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.1992 - 9 U 20/92 (https://dejure.org/1992,4485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 1992 - 9 U 20/92 (https://dejure.org/1992,4485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz infolge eines Verkehrsunfalls; Schadensermittlung auf der Basis fiktiver Reparaturkosten; Kein Anspruch auf Ersatz der Kosten des Sachverständigen wegen Unrichtigkeit des Gutachtens und Zurechnung zum Geschädigten; Arbeitsunfähigkeit in der Regel nicht im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249 ff.
    Voraussetzung der Erstattung von Gutachten-Kosten zur Schadensfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • LG Düsseldorf, 10.07.2015 - 22 S 27/15

    Unwirksamkeit einer Abtretung der Schadensersatzforderung aus einem

    Unbrauchbar ist das Gutachten insbesondere, wenn es von falschen Anknüpfungstatsachen ausgeht und daher zu einem falschen Ergebnis kommt (vgl. OLG Hamm, r + s 1993, S. 102).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 12 U 163/04

    Zur Beweisführung bei Geltendmachung eines Schadensersatzes bei vorhandenen

    Dies gilt jedoch nicht, wenn das Privatgutachten unbrauchbar ist und der Geschädigte die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst verschuldet hat, indem er Vorschäden nicht angegeben hat (vgl. OLG Hamm, NZV 1993, 149; NZV 1993, 228; Becker/Böhme/Biela, Kraftfahrzeughaftpflichtrecht 22. Aufl., Rn. D 27; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., § 3, Rn. 114).
  • OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 33/17

    Unfallmanipulation; nicht kompatible Vorschäden

    Hiervon ist nicht auszugehen, wenn das Gutachten wegen falscher Angaben des Geschädigten - insbesondere wegen Verschweigens von Vorschäden - unbrauchbar ist (OLG Hamm, Urt. v. 09.10.1992, Az. 9 U 20/92, NZV 1993, 149; Grüneberg in: Palandt, BGB 77. Aufl. 2018, § 249 Rn. 58).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01

    Kreuzungsunfall und überhöhte Geschwindigkeit

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit bewirkt hat (Greger a.a.O., Anhang I, Rdn. 144 mit Hinweis auf OLG Hamm NZV 1993, 149 und 228 sowie NZV 1994, 393 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • KG, 30.03.1995 - 12 U 5057/93
    Nur wenn der Kläger durch Falschangaben gegenüber dem Sachverständigen bewirkt hätte, daß das Gutachten zur Schadensregulierung nicht brauchbar ist, entfiele ein entsprechender Kostenersatz (KG, Urteile vom 11. Juni 1987 - 12 U 4667/86 - 23. Januar 1992 - 12 U 1254/91 - OLG Hamm NZV 1993, 149, 150; 1993, 228, 229; Himmelreich/ Klimke, a.a.O., Rdn. 1859, 1892, 1892 a).
  • AG Essen, 11.12.2012 - 11 C 314/12
    Verschweigt der Geschädigte gegenüber dem Sachverständigen, dass das Kraftfahrzeug über Vorschäden verfügt, so hat er sich die Unrichtigkeit des Gutachtens zurechnen zu lassen, mit der Folge, dass die Sachverständigenkosten nicht erstattungsfähig sind (OLG Hamm r + s 1993, 102; Hentschel/König, 41. Auflage, § 12 StVG Randnummer 5).
  • AG Leverkusen, 28.10.2015 - 24 C 378/15
    Solange für ihn als Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung also in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er grobe und offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Vergütungsberechnung missachtet oder gar verursacht hat (OLG Hamm NZV 1993, 149), kann der Geschädigte daher vom Schädiger Ausgleich gezahlter Aufwendungen oder Freistellung verlangen (ua OLG Hamm NZV 2001, 433; DAR 1997, 275; OLG Nürnberg OLGR 2002, 471; LG Berlin NZV 2004, 635, 637).
  • AG Marl, 03.12.2014 - 16 C 231/14
    Solange für den Geschädigten als Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung also in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er grobe und offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Vergütungsberechnung missachtet oder gar verursacht hat (OLG Hamm NZV 93, 149), kann der Geschädigte vom Schädiger Ausgleich gezahlter Aufwendungen oder Freistellung verlangen (vgl. u.a. OLG Hamm NZV 2001, 433; DAR 97, 275; OLG Nürnberg OLGR 2002, 471; LG Berlin NZV 2004, 635, 637).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.05.1992 - 8 U 494/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3776
OLG Nürnberg, 29.05.1992 - 8 U 494/92 (https://dejure.org/1992,3776)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.05.1992 - 8 U 494/92 (https://dejure.org/1992,3776)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Mai 1992 - 8 U 494/92 (https://dejure.org/1992,3776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtverletzung durch eine nicht der Witterungslage angepassten Fahrweise; Folgen des Außerachtlassens eines genügenden Sicherheitsabstandes zum vorfahrenden Fahrzeug; Anforderungen an das Fahrerverhalten bei glatter Fahrbahn

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    BGB § 276; StVG § 17; StVO § 3
    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein bei Glatteis ins Schleudern geratenes Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Mehr Vorsicht bei Glatteis und roter Ampel

  • schadenfixblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Tückisches Glatteis Kraftfahrer sind im Winter fast immer in der Mithaftung!

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 53/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Glatteisunfall im Folgeverkehr

    Daher hat er sich auch auf die nahe liegende Möglichkeit einzustellen, dass ein vorausfahrender Kraftfahrer durch einen geringen Fahrfehler die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert; außerordentliche Umstände erfordern außerordentliche Vorsicht (vgl. insoweit OLG Nürnberg, NZV 1993, 149).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2001 - 5 Sa 391/01

    Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber; Verkehrsunfall;

    Für beide Alternativen ist dem Beklagten unter den gegebenen Umständen der Schuldvorwurf zu machen, dass er die durch die Umstände gebotene Vorsicht nicht geübt und damit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nichtbeachtet hat (§ 276 BGB; vgl. OLG Nürnberg vom 29.05.1992 NZV 1993, 149).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht